Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/243

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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definitive Aufnahme erfolgte mit einer gewissen Feierlichkeit, und die Alumnen hatten eine besondere Kleidung. Im ersten Jahre erhielten sie nur freie Kost, dann aber bei guter Aufführung auch Kleidung und Bücher, und für ihre Studienzeit das Versprechen eines Stipendiums von 40—80 Thalern. Nach absolvirtem Gymnasium wurden sie in der Regel auf die Universität zu Rostock gesandt, woselbst zwei Professoren dafür salarirt waren, eine Aufsicht über die Bordesholmer Alumnen zu führen. Die ersten Inspectoren des Bordesholmer Gymnasiums selbst waren Otto v. Qualen und Aegidius v. der Lancken. Als die ersten Lehrer werden genannt: Georg Sartorius, Bernhard Vaget und Simon Brandes. Vaget, ein geborener Hamburger, dichtete alsbald ein großes Lobgedicht: „De Schola illustri Bordesholm.“, worin er dm Herzog und seine Räthe wegen der Schulstiftung hochpreist[1].

Ueber die Einrichtung des Internats, welche viel Klösterliches hatte, bemerken wir kurz, daß der fungirende Inspector, Rector titulirt, als der Vorsteher der Anstalt, nicht blos die Administration der Güter hatte, sondern auch den Fleiß und das Benehmen der Lehrer wie der Schüler beaufsichtigte, über die Beobachtung des Lectionscatalogs[2] wachte und ein gewisses Strafamt über die Alumnen ausübte. Der Unterricht begann morgens um 6 Uhr; die Schüler waren in zwei Classen eingetheilt. Von 7 bis 7 ½ Uhr hatten die Schüler zu repetiren, und von 7 ½ bis 8 Uhr fand ein Examinatorium statt. Von 8 bis 9 Uhr wurde den jüngeren Schülern Stylübung ertheilt, während die älteren mit ihrem Pädagogen zusammen der theologischen Vorlesung des Lectors beiwohnten. Um 9 Uhr war Gesang im Chor, und um 10 Uhr Mittagsessen. Dabei ist zu erinnern, daß die Klosterkirche keine eigentliche Gemeinde hatte, aber am Freitag und Mittwoch hatte der Lector die Predigt zu halten, und an Sonn- und Festtagen war feierlicherer Gottesdienst und Communion, wobei der Schülerchor


  1. Westphalen, II, p. 584 ff. hat dieses lateinische Gedicht vollständig mitgetheilt.
  2. Bei Westphalen, M. I. II, p. 561 steht der Lectionscatalog, woraus man die Unterrichtsgegenstände und die Stunden derselben ersehen kann: Ordo lectionum atque Exercitii ex Illustrissimi Principis et Domini Johannis Slesvicensis Ducatus et Holsatiae Ducis mandato constitutus pro Studiosis, qui ejus Celsitudinis Beneficio in Coenobio Bordesholm aluntur. A. 1566.