Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/266
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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und in ihrer ganzen Wichtigkeit sich darstellen mußte; wobei freilich sehr bald eine so einseitige Richtung auf buchstäbliche Rechtgläubigkeit eingeschlagen ward, daß die Mehrzahl der Bevölkerung zu einer regen und festen Theilnahme um so weniger herbeigezogen werden konnte, als es dieser Mehrzahl an der Bildung fehlte, die erforderlich gewesen wäre, um den Gelehrten auf ihren Wegen folgen zu können. Daß aber in gleichem Maße, wie die Lehre überwiegend in den Vordergrund trat, die Gelehrten, und das heißt hier zunächst die Theologen, an Einfluß gewinnen mußten, das ist leicht begreiflich. Das nächste Zeitalter nach der durchgeführten Reformation characterisirt sich dadurch, daß ohne Beirath der Hoftheologen fast nichts unternommen ward von Seiten der Fürsten, unter denen selbst manche fast wie gelehrte Theologen angesehen werden können, und die wenigstens an Allem regen Antheil nahmen, was auf dem theologischen Gebiete vorging.
Als nun in dem nächsten Zeitalter nach der Reformation die Fürstengewalt sich sehr erweiterte, und dabei durch die persönliche Theilnahme der Fürsten an den Angelegenheiten der Kirche, wie durch den beständigen Beirath der Theologen und deren Zuziehung bei allen kirchlichen Anordnungen, die Kirche als hinlänglich vertreten erschien, so traten auch bei uns, wie fast überall in den lutherischen Ländern, die Gemeinden, also das christliche Volk, fast ganz zurück, und eine Betheiligung des Volks an dem Kirchenwesen konnte in solcher Weise, wie es in der reformirten Kirche geschehen ist, nicht aufkommen. Höchstens war es der Fall, daß in den Städten die Magistrate gewisse kirchliche Gerechtsame wahrten, und ähnlich in den mit freierer Communalverfassung versehenen Districten, also namentlich den Marschlandschaften, wo die Gemeinden Vorsteher hatten mit gewissen Rechten[1]. Dagegen waren sonst die Gemeinden selbst in der Regel außer Stande, irgendwie an der kirchlichen Verwaltung weiter Theil zu nehmen, als daß der Einzelne sich dasjenige anzueignen suchte, was durch die von obenher getroffenen kirchlichen Einrichtungen und Maßregeln dargeboten wurde. Und gewiß geschah dieses von nicht Wenigen, die das
- ↑ Wir sehen natürlich hier ganz ab von dem schon damals in der That vollkommen freistädtischen Hamburg, wo die durch die Reformation begründete kirchliche und bürgerschaftliche Verfassung unter dem Beirathe des Reformators Bugenhagen selbständig ins Leben gerufen ward.