Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/151

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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die Seinigen in Armuth und Verachtung gestürzt. Er sei vollkommen gewiß, daß sein Herr und Heiland Jesus Christus, den er, seine Feinde aber nicht, kenne und bekenne, und an den er glaube, ihn als ein gerechter Richter nicht verlassen werde. Alles Zeitlichen habe er sich begeben, und Gott Alles anheimgestellt. So lange er lebe, sei seiner Feinde Grimm, Qual und Rachgier unersättlich. Er dankte dem Kanzler, empfahl die Beisitzer dem Schutze des Höchsten und begab sich nach Hause. Was geschah nun? Am 16. Tage darauf, den 16. April 1703, es war am Charfreitage, starb Wattenbach. Propst Hahn predigte am Johannistage den 24. Juni noch ganz rüstig über das Festevangelium in der Meldorfer Kirche. Nach beendigter Predigt sendet er zum Landvogt und läßt ihm scherzend sagen, ob er sich wohl erinnere, daß heute die zwölf Wochen abgelaufen, sein Ladungstermin vor Gottes Gericht da sei; er befinde sich aber noch ganz wohl. Der Bote war aber noch nicht zurück, da hatte der Schlag den Propsten gerührt, und es war sein Todestag. Der Landvogt starb gleichfalls nach vierzehn Tagen, der Fiscal, in Wahnsinn gefallen, ebenfalls. Innerhalb zwei Jahren starben die Beisitzer des Consistoriums, die sich Wattenbachs angenommen hatten. Mag man verschiedenartig über die Sache urtheilen, gewiß ist die Angabe von den Todestagen.[1]

Wir kehren zu den Synoden zurück und zu den Sachen anderer Prediger, die dort zur Verhandlung kamen, zuerst zu den Streitigkeiten 1696 zwischen dem alten Pastor Christian Humler in der Propstei Hadersleben und dessen Adjuncten und Schwiegersohne Anton Rüden. Beiden ließ man Nachsicht angedeihen, dem ersteren wegen seines Alters, dem letzteren wegen seiner Unerfahrenheit; doch fehlte es nicht an ernstlichen Weisungen. Dem jungen Pastoren ward insonderheit zu Gemüthe geführt, unter Androhung der Absetzung, sich vor allem Unziemlichen zu hüten, und sich der Besuchung der Krüge und ärgerlichen Gesöffs in denselben, insbesondere auch in des Küsters Hause, und anderer unpriesterlichen Sitten zu enthalten, so lieb ihm die göttliche Gnade wäre.


  1. Nach einer abweichenden Angabe starb der Landvogt allerdings 1703, jedoch im März. S. H. Anzeigen v. 1750, S. 59. P. v. Kobbe, S. H. Geschichte (Altona 1834), S. 136. Solche „Ladungen in das Thal Josaphat“ kommen im 16. u. 17. Jahrhundert in unsrer Geschichte öfter vor. Von der Ladung des Landvogts in diesem Falle spricht Bolten übrigens gar nicht.