Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/198

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Von denjenigen aber, die sich durch die strengere Weise der Pietisten hinsichtlich der weltlichen Vergnügungen abgestoßen fühlten, von sogenannten Weltleuten, die wenigstens die unschuldigen Mitteldinge als für sich und Andere erlaubt ansahen, und doch deswegen nicht zu den Ungläubigen gehörten, wurden oftmals die Herrnhuter und die Pietisten ohne Weiteres zusammengeworfen. So eiferte um das Jahr 1767 namentlich der bekannte Flensburgische Bürgermeister Cläden in seinen historischen Monumenten gegen Pietisten und Herrnhuter. Er rühmt die Flensburger Geistlichen und insbesondere den damals verstorbenen Propsten Lundius, daß sie dem Eindringen der Herrnhuter sich widersetzt hätten, und daß sie zu denselben überhaupt sich nicht hinneigten. Dabei macht er Anspielungen auf Vorfälle und Personen, die nicht mehr ganz verständlich sind, aber zur Genüge durchblicken lassen, daß es an Freunden der Brüdergemeinde nicht fehlte, ja, daß hin und wieder ein Hervortreten solcher Freundschaft stattgefunden hatte, welches Aufsehen erregte. So sagt[1] er unter anderem, es hätten Bürger von Flensburg sich vorgenommen, den Besenstiel hinter die Thür zu stellen, weil sie besorgt wären, ihre Frauen möchten von Jemandem auf Herrnhutische Irrwege verleitet werden. Auch führt er an, daß in Flensburg Bücher der Brüdergesang viel feilgeboten worden, wie namentlich das 1754 gedruckte Buch: „Des evangelischen Liederbuches betitelt Brüdergemeinde zweiter Band enthaltend über tausend Lieder.“ Ferner sagt er, daß in einer der benachbarten Städte, falls man dem Gerüchte Glauben schenke, ein orthodoxos Praepositus heute nach der Augsburgischen Confession predige, ein anderes Mal nach den Herrnhutischen Principien das Aufgebauete wieder niederreiße. Es ist zu vermuthen, daß auf die Stadt Tondern gezielt wird, wo damals der Propst Balthasar Petersen stand. Von ihm wird berichtet, daß er, auf gegebene Veranlassung durch einige Herrnhutisch Gesinnte, jahrelang die Concepte seiner Predigten an die Kanzlei habe einsenden müssen.[2] Den Generalsuperintendenten Struensee spricht Cläden frei von dem Verdacht, daß er es mit der Brüdergemeinde halte; es liege die Correspondenz desselben mit dem Grafen Zinzendorf aus dem Jahre 1742 vor.


  1. Claeden, Monum. pag. 636.
  2. Burchardi, Ueber Synoden. S. 106.