Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/318
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Katechismus beschränkt blieb. Allerdings gab es rühmliche Ausnahmen, einzelne Gutsherrschaften, die es sich selbst angelegen sein ließen, das Schulwesen in ihren Gütern zeitgemäß zu verbessern. Solche Ausnahmen gab es sowohl in Holstein wie in Schleswig, die selbst geschichtlich bekannt sind, und die Verordnung für die Aufbesserung des Schulwesens in den Gemeinschaftlichen Districten hat derselben rühmende Erwähnung gethan. Wir nennen darunter an dieser Stelle z. B. den Landrath Rumohr auf Rundhvf in Angeln, der, wie seine Gemahlin, von rühmenswerthem Eifer für das geistige Wohl seiner Untergehörigen erfüllt war. Sie machten zusammen eine Reise in das Ausland, um die dortigen Verbesserungen des Schulwesens durch ihre eigene Anschauung kennen zu lernen. Noch ehe die Aufhebung der Leibeigenschaft erfolgte, wurde auf dem Gute Rundhof das Schulwesen neu eingerichtet, um dadurch jene große Veränderung vorzubereiten. Nach Rundhof ward der ausgezeichnete Lehrer N. Herrmannsen aus Flensburg berufen, der freilich für die Ausführung der wichtigen Maßregel nur ein Jahr blieb und dann nach Flensburg zurückkehrte, nachdem mittlerweile der Landrath v. Rumohr aus dem Leben geschieden war.
Mit den in dem Vorstehenden enthaltenen Angaben und Andeutungen sind wir in eine Periode getreten, in welcher das Volksschulwesen sehr große und sehr heilsame Umwandlungen erfuhr: womit doch keinesweges gesagt sein soll, daß eine jede Veränderung auch ohne Weiteres als ein Fortschritt zu betrachten sei. So ist überhaupt der Gang der Geschichte der Menschheit nicht, daß in geraden Linien ein stetes Fortschreiten stattfände; vielmehr wird die Menschheit oft auf sehr weiten Umwegen, die vom Ziel zu entfernen scheinen, dahin geführt, daß ihr zu Theil werde, was eine höhere Lenkung ihr bestimmt hat. Eine eigentliche Geschichte des Volksschulwesens, die ein wesentliches Stück der Culturgeschichte ist, darf man hier nicht erwarten. Eine solche würde eine selbständige Bearbeitung verlangen, die mit Benutzung der sehr zerstreuten und noch lange nicht hinlänglich beachteten Materialien von einem praktischen Schulmanne am besten bearbeitet werden könnte. Denn nur dem Blicke eines solchen entgehen alle Einzelheiten nicht, welche für das Ganze in Betracht kommen, die Einzelheiten in Methode, Unterrichtsgegenständen, Disciplin u. s. w. Wir müssen uns hier sehr beschränken und müssen den kirchlichen Standpunkt festzuhalten