Senat

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Senat

Aus senatus (lat.), ein Stadtrat, Magisterart, aus dem Rat der Alten, senateur (frz.).

  1. Ein Regierungskollegium in den Hansestädten. Der einzelne ist der Senator, das Mitglied des Regierungskollegium.
  2. Ein Ratsherr.
  3. Ein Kollegium von Professoren an den Universitäten.
  4. Am Reichsgericht der Strafsenat, Civilsenat (Zivilsenat).
  5. Am Oberlandesgerichtshof oder Bundesgerichtshof der Zivilsenat.

Siehe auch

Weblinks

Quelle


Normdaten (Sachbegriff): GND: 4180978-6