Stiftung Stoye/Band 48/315

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Stiftung Stoye/Band 48
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Junghans

Georg Junghans Inventar und Teilung zwischen seiner Witwe und den hinterlassenen Kindern Stadtgerichte Leisnig Band 9, Seite 340, Nr. [1701] 12.10.1701. Georg Junghansens, Bürgers und Seilers Witwe Dorothea ist vor 5 Wochen verstorben. Sie hat 3 Kinder hinterlassen, nämlich: Michael und Georg Junghans sowie die Tochter Barbara, cum Curatore Gottfried Koch, die mit Johann Paul Gaitzsch, einem Bürger und Tuchscherer zu Leisnig, verheiratet ist. Zum oben genannten Datum erscheinen die endunterschriebenen Gerichtspersonen im Haus des Michael Junghans und nehmen ein Inventar auf. Es ist vorhanden: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.

Ein neu erbautes Haus im 4.Viertel der Stadt, auf 260 Gulden geschätzt. Ein Garten an der Saugasse, 150 fl. 8 Scheffel Feld aufn Hilde Brand, 200 fl. Zwei Scheffel Feld hintern Lichtenhayn, 50 fl. 1 3/4 Scheffel Feld nach Gorschmitz, 50 fl. Ein Gärtchen hinter den Scheunen, 30 fl. Ein Drittel Hopfenberg außn Junghansischen Erbe, 15 fl. Ein Gemiete hinterm Schulberge. Ein Drittel Scheunen-Brandstatt außn Junghansischen Erbe. Macht zusammen 755 fl. Das Drittel Scheunen-Brandstatt soll zum Verkauf ausgesetzt und alßo ohne Tax gelaßen werden. Von dem Gesamtvermögen gehen 305 fl Schulden ab, die 200 fl Vaterteil des Sohnes Georg beinhalten. Somit bleiben zu verteilen 450 fl.

Nun folgt eine genaue Beschreibung, was ein jeder der Erben an Feld-Gartenstücken bekommen hat. Weil nun das Wohnhaus, das Gemiete und die Scheunen-Brandstatt zum Verkauf ausgesetzet worden, man auch so genau nicht wißen möge, wie hoch sonderlich das Gemiete und die Scheunen-Brandstatt auszubringen, als sind solche Stücke der Theilung halber biß dahin ausgesetzt blieben, (der)gestalt sich denn auch hiermit diese Inventur, Taxation und Theilung geendiget, und zur Beglaubigung dieses alles von denen zugegen gewesenen Gerichts Personen eigenhändig unterschrieben, und mit dem Gerichts Siegel bedrucket worden. So geschehen Leißnigk den 12. Ocotber 1701. Die Unterschriften der Gerichtspersonen und des Stadtschreibers fehlen.

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