Tappensches Familienbuch (1889)/139

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Tappensches Familienbuch (1889)
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mit Gnade begegnen, und Sie allerseits zu seiner Zeit in dem Hause des Friedens und Heyls ewiglich krönen wolle.“

      Nach den „Beiträgen zur Hildesheimischen Geschichte“ (Hild. 1829) Band 1 S. 356 ist Johann am 28. Oct. 1680 zum Stadtsyndikus erwählt, hat aber am 9. Mai 1683 resigniert.

      Bei dem Familienarchiv befindet sich ein in schwarzer Zeichnung ausgeführtes Glaswappen, welches einem ums Jahr 1856 abgebrochenen Nebengebände des Rathauses zu Hildesheim entstammt und das Familienwappen mit der Unterschrift "JOHAN TAPPEN" enthält[1]. Ebendort wird die Zeichnung eines anderen früher im Ratskeller zu Hildesheim befindlich gewesenen, in neuerer Zeit aber zugrunde gegangenen Glaswappens bewahrt, mit der Unterschrift: „Doct. JOHANNES TAPPEN 1682“. Dasselbe weicht von dem vorgedachten wesentlich nur darin ab, dass zwischen den Palmzweigen eine Anzahl Fruchtbüschel sichtbar ist.

      Im Jahre 1680 besitzt D. Johannes Tappen ein Wohnhaus, am 25. März 1689 D. Johannis Tappen sel. Witwe ein "Brauhaus" auf dem Hohenwege.

      Im Jahre 1683 wird dem Syndikus D. Johanni Tappen vom Rate zu Hildesheim der Kaufbrief über einen Garten in der Venedig binnen Walles ausgefertigt, welchen sein Vater Rötger Tappen vor etlichen Jahren ex publico gekauft hatte, und welcher in der Erbteilung dem erstern zugefallen war.

      Ludolf Massen bewilligt Hr. D. Johanni Tappen am 19. April 1665 einen Ratspfandbrief über sein Brauhaus auf der Osterstrasse auf 540 Thlr., und am 1. Febr. 1666 einen neuen Ratspfandbrief auf 700 Thlr., worin obige Summe der 540 Thlr. mitbegriffen ist. - Am 14. Juni 1670 erteilt der Rat zu Hildesheim Hr. D. Johann Tappen einen Einklagsbrief über weil. Ludolf Massen Brauhaus auf der Osterstrasse. - Am 6. Oct. 1671 bewilligt der Vormund zu weil. Ludolf Massen nachgelassenen Kindern Hr. D. Johann Tappen zu seiner Forderung von 700 Thlr. noch einen Ratspfandbrief über seiner Pupillen gedachtes Brauhaus anf 300 Thlr.

      Am 24. August 1677 leiht Hr. D. Johannes Tappe, Hofgerichts-Assessor hieselbst, dem Apothekenampte 500 Thlr. an guter grober vollkommener Hildesheimbscher Münze.

      Am 22. Mai 1679 bewilligt Hr. Bertramus Süstermann über sein Haus einen Ratspfandbrief auf 200 Thlr. Hr. D. Johanni Tappen.

      In der Kirchenrechnung der Michaelis-Kirche vom Jahre 1669 findet sich unter Einnahme vom Geläut und Begräbnissen vereinnahmt: „28. Octobris Hr. D. Tappen Kind - 1 fl. 18 gr.“, und in der Kirchenrechnung der Pauli-Kirche vom nämlichen Jahre unter der Einnahme von hölzernen Leuchtern: „Hr. Doctor Tappen K(ind) - 3 gr. 9 Pfennig 5.svg

      Die Rechnung der Georgii-Kirche vom Jahre 1670 enthalt ferner unter der Einnahme von zugeschriebenen Frauenstellen: „Hr. D. Johannes Tappe wegen zwo ihm und seiner Frau zugeschriebenen Stidden 14 fl- 8 gr.“

      Über die Taufen seiner Kinder ist den Kirchenbüchern der Andreas-Kirche das folgende zu entnehmen:

      1664 Sept. 23 hat Hr. Doct. Johann Tappen einen Sohn taufen lassen, mit Namen Johann. Gev. Hr. Rötger Tappen (Nr. 23) und Ernst Hinrich Dörrie.

  1. Das Titelbild stellt das gedachte Glaswappen in den Wappenfarben ausgeführt in etwas vergrössertem Massstabe dar. Hinzugefügt ist nur der Wappenwahlspruch „Pondere spreto“ und die Unterschrift. Über den Wappenwahlspruch vgl. Anna Hedwig Tappen Nr. 75!