Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher (1938)/XXIV
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Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher (1938) | |
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und Gerichtsprotokoll liegen, in einem eigenen Kasten82) verwahrt werden, zu dein der Pfarrer die Schlüssel hat« An einem bestimmten Wochentage, in der Regel am Montagvormittag. solle der Pfarrer die nötigen Einträge in das Register machen. Auch von den vom 1.Januar 1808 an doppelt zu führenden Tauf-, Ehe- und Totenbüchern sollte das Haupteremplar in der Sakristei oder, falls diese feucht wäre, an einem anderen, wohlverwahrten Raum der Kirche oder in einem vom Dekanatamt genehmigten Gebäude aufbewahrt werden« Auch hier sind jede Woche die nötigen Einträge zu machen. Die Aufbewahrung der Familienregister auf dem Rathaus bewahrte sich nicht. Es wurde daher am 22. November 1810 angeordnet, dasselbe mit anderen Kirchenbüchern in dem schon genannten Kasten im Pfarrhaus aufzubewahren. Der Kasten, der die Aufschrist „Kirchenbücher« bekommen soll, ist mit zwei Handhaben zu versehen, um die sisirchenbücher in Brandfällen leichter bergen zu können. Zu diesem Zweck sind in jeder Gemeinde zwei bis drei Männer aufzustellen, denen der Standort des Kastens zu zeigen ist.
Z. Was gab den Anlaß zur Einführung der Familienregister? Wir könnten an die ähnlich angelegten Kommunion-Zregister denken, auch an die katholischen Seelenregister. Aber nach den Akten des Evang. Oberkirchenrats hatten schon eine Anzahl Pfarrer „nach Bohnenbergischem Muster««) solche Register angelegt, die den heutigen gleichen. Die Jerordnungen über die Kirchenbücher wurden mit den entsprechenden Abänderungen beiden Kirchen gleich gegeben. Zuerst mußte ein Konzept des Familienregisters vorgelegt werden« Aber dann dauerte es trotz allen Anmahnens noch bis 1811, bis die Familienregister fertig waren. Vor allem war die Hofdruckerei nicht imstande, dem Ansturm auf Formulare zu genügen. Sie versuchte zwar, die Schuld auf die Pfarrer zu schieben, die nicht rechtzeitig bestellt hätten. Allein, auch wer das Geld vorausbezahlt hatte, erhielt trotz vielfacher
82) Reyscher lX 202. Es konnte sich nnr um ein kleines Kästchen handeln. 83) Der Altburger Pfarrer M. Gottlieb Christoph Vohnenberger hatte als Vikar bei Pf. Michael Engelhardt in Clierdiugeü »die große Bequemlichkeit eines gut eingerichteten Seelenregisters und die Erleichterung, die es in allen Fällen oerschnfft«, so kennen gelernt, daß er sich vornahm, wenn er Pfarrer werde, die Ausarbeitung eines solchen Registers eines seiner ersten Geschäfte sein zu lassen. Auch Pf. Glück in Dberensingen und Untersielmingen hatte dem Konsistorium Vorschläge eingereicht. (Ev. KirchenbL 1871. 219f.). Bossert, Unsere Kirclsenbücher als Geschichtsquellen S. 47.