Bischofsburg, St. Johannes der Täufer (rk)
Hierarchie
Katholische Kirche > 1929 - 1945 Katholische Kirche in Deutschland > Erzbistum Breslau > Bistum Ermland > Dekanat Bischofsburg > Bischofsburg, St. Johannes der Täufer (rk)
Katholische Kirche > 1945 - 1972 Katholische Kirche in Polen > 1945 - 1972 Erzbistum Warschau >Bistum Ermland > Dekanat Bischofsburg > Bischofsburg, St. Johannes der Täufer (rk)
Katholische Kirche > ab 1972 Katholische Kirche in Polen > Erzdiözese Ermland > Dekanat Bischofsburg > Bischofsburg, St. Johannes der Täufer (rk)
Einleitung
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Das Kirchspiel St. Johannes der Täufer in Bischofsburg gehörte zum Dekanat Bischofsburg im Bistum Ermland. Das Gründungsdatum lässt sich nicht feststellen. Erste Erwähnung 1395.[1]
Ortschaften im kath. Kirchspiel Bischofsburg
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Geschichte
- 18.7.1830, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1830, No.31, Verordnung No.157
- Wegen neuer Eintheilung der römisch-katholischen Dekanate im Ermlande
- Das Königl. Ministerium der geistlichen Angelegenheiten hat auf Antrag des Fürstbischofs von Ermland, Herrn Prinzen von Hohenzollern Durchlaucht,
eine dem Anfange des Jahres 1831 ins Leben tretende neue Dekanats-Eintheilung genehmigt, wonach folgende römisch-katholische Pfarreien von ihren
bisherigen Dekanaten getrennt, und zu andern geschlagen sind, als die Pfarrei- 1) Plaswich, und
- 2) Tolxsdorf, beide getrennt vom Dekanat Mehlsack und geschlagen zu dem in Braunsberg;
- 3) Frauendorf, getrennt von Mehlsack, geschlagen zu Heilsberg;
- 4) Siegfriedswalde, getrennt von Seeburg, geschlagen zu Heilsberg;
- 5) Stadt Bischofsstein, getrennt von Heilsberg, geschlagen zu Rößel;
- 6) Stadt Bischofsburg, getrennt von Wartenburg, geschlagen zu Seeburg;
- 7) Neukokendorf und
- 8) Jonkendorf, beide getrennt vom Dekanat Guttstadt, geschlagen zu Allenstein;
- 9) Süßenthal, getrennt von Guttstadt, geschlagen zu Wartenburg, und
- 10) Purden, getrennt von Allenstein und geschlagen zu Wartenburg.
- Königl. Preußische Regierung, Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulwesen. [2]
- 29.8.1860, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1860, No.39, Verordnung No.238
- Einpfarrungs-Dekret für mehrere Ortschaften zur katholischen Pfarre in Bischofsburg betr.
- In Gemäßheit der gesetzlichen Vorschrift des § 293. Thl. II Tit. 11 des Allg. L.-R., wonach einzelne Einwohner des Staats, welche weder zu einer Parochie gehören,
- noch vom Pfarrzwange erimirt sind, eine Kirche ihrer Religionsparthei wählen müssen, zu welcher sie sich halten wollen, werden nach vorhergegangener Vernehmung der
betheiligten Interessenten, die katholischen Bewohner folgender Ortschaften:- 1. Dorf und Gut Mensguth, 2. Adl. Gut Augusthof, 3. Dorf Samplatten, 4. Ausbau Julienfelde, 5. Gut Mitzelchen, 6. Ausbau Derenthal, zu Rummy gehörig,
7. Adl. Malschöwen nebst den Vorwerken Charlotten, Friedrikenberg und Moritzruhe, 8. Anhaltsberg und 9. Schubertsguth
- 1. Dorf und Gut Mensguth, 2. Adl. Gut Augusthof, 3. Dorf Samplatten, 4. Ausbau Julienfelde, 5. Gut Mitzelchen, 6. Ausbau Derenthal, zu Rummy gehörig,
- zur benachbarten katholischen Pfarrkirche zu Bischofsburg hiermit als Gäste eingepfarrt und hierüber nachstehende Bestimmungen getroffen:
- 1. Der katholische Pfarrer zu Bischofsburg ......
- Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [3]
- 23.11.1860, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1860, No.50, Verordnung No.358
- Gasteinpfarrungs-Dekret für die katholische Pfarrkirche zu Bischofsburg A.d.J. 3383.Novbr.
- In Gemäßheit der gesetzlichen Vorschrift des § 293, Thl. II, Tit. des Allgem. Landrechts, wonach einzelne Einwohner des Staats,
welche weder zu einer Parochie gehören, noch vom Pfarrzwange erimiert sind, eine Kirche ihrer Religionsparthei wählen müssen,
zu welchem sie sich halten wollen, werden nach vorhergegangener Vernehmung der betheiligten Interessenten die katholischen
Bewohner folgender Ortschaften:- 1. Gut Almoyen und Dorf Almoyen, 2. Charlotten, 3. Chosciewen (Pustnick), 4. Chosciewen (Bothau), 5. Domp, 6. Alt Gehland, Klein Gehland
und Neu Gehland, 7. Gladowen, 8. Johannisthal, 9. Gut Kamionken und Dorf Kamionken, 10. Klein Kamionken, 11. Groß Kosarken-Dönhoffstädt,
Groß Kosarken-Wehlack und Klein Kosarken, 12. Maradtken, 13. Milucken, 14. Neuberg, 15. Pierwoy, 16. Gut, Dorf und Waldhaus Ribben,
17. Gut Koslau, 18. Gut, Dorf und Waldhaus Rossogen, 19. Sorquitten, 20. Steinhof, 21. Willamowen, sämmtlich im Kreise Sensburg,
- 1. Gut Almoyen und Dorf Almoyen, 2. Charlotten, 3. Chosciewen (Pustnick), 4. Chosciewen (Bothau), 5. Domp, 6. Alt Gehland, Klein Gehland
- zur benachbarten katholischen Pfarre zu Bischofsburg hiermit als Gäste eingepfarrt und hierüber nachstehende Bestimmung getroffen:
- 1. der katholische Pfarrer zu Bischofsburg .....
- Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [4]
- Nr.64. Urkunde über die Errichtung eines Dekanates Bischofsburg. [5]
- In Anbetracht der großen Ausdehnung des Dekanates Seeburg halte ich eine Teilung desselben im Interesse der Seelsorge und der kirchlichen Verwaltung für notwendig. Demgemäß verordne ich nach Anhörung aller Beteiligten, daß ein neues Dekanat Bischofsburg gebildet wird, dem folgende Pfarreien und Kuratien zugewiesen werden:
- a) aus dem Dekanat Seeburg:
- 1. Bischofsburg, 2. Groß Bössau, 3. Kobulten, 4. Sternsee, 5. Wengoyen
- b) aus dem Dekanat Masuren II:
- a) aus dem Dekanat Seeburg:
- Zum Dekan des neuen Dekanates ernenne ich den jeweiligen Pfarrer von Bischofsburg; er führt den Titel „Erzpriester".
- Diese Urkunde tritt mit dem 1. Juli 1939 in Kraft.
- Frauenburg, den 12. Mai 1939.
- (L. S.) Der Bischof von Ermland.
- gez. Maximilian.
Nr. 289. Urkunde über die Errichtung einer in kirchlichseelsorglicher Beziehung selbständigen Kuratie Wengonen Kr. Rößel. [5]
- Zur Erleichterung der Seelsorge in der Pfarrgemeinde Bischofsburg bestimme ich hierdurch folgendes:
- § 1. Die Katholiken der Gemeinden
- 1. Wengoyen
- 2. Buchenberg
- 3. Großwolken
- 4. Labuch mit Ortsteil Rehberg
- 5. Stockhausen mit Ortsteil Kolonie Diborn
- werden zu einer in kirchlich-seelsorglicher Beziehung selbständigen Kuratiegemeinde Wengoyen vereinigt.
- § 2.Der bei der Kirche zu Wengoyen angestellte Kuratus erhält hiermit alle Vollmachten zur Seelsorge mit dem Recht und der Pflicht, alle pfarramtlichen Handlungen für die Katholiken seines Seelsorgs-bezirkes selbständig und verantwortlich zu vollziehen, insbesondere wird ihm gemäß can. 1096 § 1 C. I. C. die Vollmacht zur Assistenz bei Eheschließungen im Kuratiebezirk zuerkannt. Er hat eigene Kirchenbücher zu führen.
- § 3. Die Kuratie Wengoyen verbleibt bis auf weiteres im Pfarrverband Bischofsburg. Die kirchliche Vermögensverwaltung wird vom Kirchenvorstand der Muttergemeinde ausgeübt.
- §4.Diese Urkunde tritt mit dem 1. Juli 1938 in Kraft.
- § 1. Die Katholiken der Gemeinden
- Frauenburg, den 20. Juni 1938.
- Der Bischof von Ermland.
- (L. S.) gez. + Maximilian Kaller.
Genealogische und historische Quellen
Genealogische Quellen
Kirchbücher
- Für die noch existierenden Dokumente des Kirchspiels siehe: Kirchenbuchbestände Bischofsburg
Bibliografie
- Volltextsuche nach Kath. Kirchsspiel Bischofsburg in der Familienkundlichen Literaturdatenbank
Genealogische Bibliografie
Historische Bibliografie
- Quellennachweis für die ostdeutsche Kirchbücher
Handbuch über die katholischen Kirchbücher in der Ostdeutschen Kirchenprovinz
östlich der Oder und Neiße und Bistum Danzig
Bearbeitet von Dr.Johannes Kaps, Stand Mai 1945, Kath.Kirchenbuchamt, München 1962 - Die katholischen Kirchspiele des Hochstifts Ermland mit den eingepfarrten Ortschaften,Stand: 1944
Quelle: Zeitschrift für die Geschichte und Altertumskunde Ermlands, Beiheft 13/1, 1997 Heling und Poschmann
(Hrsg.): Die Bevölkerung des Ermlands. Die ältesten Prästationstabellen des Hochstifts. - Amtsblatt der Preussischen Regierung zu Königsberg, - Königsberg i. Pr., 7.1817 - 133.1943,
- teilweise online in der Bayerischen Staatsbibliothek [1],
- Bestandsabfrage in der Zeitschriftendatenbank: ZDB-ID 13501-x
- Amtsblatt der Preussischen Regierung zu Gumbinnen, - Gumbinnen., 10.1821 - 88.1898, 90.1900 -107. 1917
- teilweise online in der Bayerischen Staatsbibliothek [2],
- Bestandsabfrage in der Zeitschriftendatenbank: ZDB-ID 13501-x
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Archive und Bibliotheken
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Daten aus dem Geschichtlichen Ortsverzeichnis
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Fußnoten
- ↑ Kaps, Johannes (Hrsg.): Handbuch über die katholischen Kirchenbücher in der Ostdeutschen Kirchenprovinz östlich der Oder und Neiße und dem Bistum Danzig, Stand 8. Mai 1945, 1962, S. 20
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1830, Nr.31, Verordnung Nr.157, S.237 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1860, Nr.39, Verordnung Nr.238,S.240 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1860, Nr.50, Verordnung Nr.358, S.289 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- ↑ 5,0 5,1 Kirchliches Amtsblatt für das Bistum Ermland, Jahrgang 1939,Nr.1 Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag. Der Name „BIS“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
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Groß Bössau, St. Nikolaus (rk) |
Kobulten, St. Joseph (rk) |
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