Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/398

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Der Regierungsbezirk Aachen (1850)
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[397]
Nächste Seite>>>
[399]
Ac regbez kaltenbach 1850.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


immer breiter werdende Wurmthal größtentheils von Brüchen und Wiesen eingenommen, welche reichliches Heu, Grummet und herrliche Viehweiden liefern. Allenthalben sind hier Pappeln und Weiden angepflanzt, welche von den Holzschuhmachern und Korbflechtern der benachbarten Dörfer aufgekauft werden. — Im 16. Jahrhundert war Randerath eine Stadt und Hauptort eines jülich'schen Amtes. Hier standen noch im vorigen Jahrhundert massive Ueberreste des einst großartigen Schlosses und Stammhauses des alten Geschlechts der Edeln von Randerode. Sie erscheinen bereits im Jahre 1104, wo Meginher von Randerode dem Kapitel des St. Mergenstifts in Köln sein Erbe zu Dorweiler ec. schenkte. Goswin I. von Randerode machte im Jahre 1147 einen Kreuzzug nach Palästina mit, erhielt dazu 100 Mark Silber vom Kapitel Maria ad gradus, welches dagegen den Hof zu Dorweiler in Besitz nahm. Harper von Randerode gerieth 1157 mit Goswin II. von Heinsberg in Fehde; Erzbischof Friedrich von Köln, Goswin's Verbündeter, rückte vor Randerath und zerstörte es. Im J. 1226 wurde es abermals von Herzog Heinrich von Brabant erobert und vernichtet. Gerhard, 1214 Dynast von Randerode, ward in der Schlacht des Königs Otto gegen Philipp von Frankreich gefangen und trug Randerath an Brabant zu Lehn auf. Dessen Enkel Ludwig wurde 1289 von Brabant mit Randerath belehnt. Seitdem war die Herrschaft Randerath Lehn des Herzogs von Brabant, der es später dem Herzog von Jülich weiter zum Lehn auftrug. Ritter Arnold von Randerath schloß 1302 mit Gottfried II., Herrn von Heinsberg, einen Vertrag, worin er dem Letztern gestattet, die versetzten Zehnten zu Würm einzulösen. 1307