Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 47

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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Pflicht, ordinären, und Nurgfest-Handdiensten geben sie jährlich in die Register Erbenzinsgeld, Mannschilling, ein Rauchhuhn und 3 Groschen Nriefträgcrlohn, Wo nicht Müßiggang oder die verderbliche Gewohnheit, daß die Eltern ihre Kinder bei sich behalten, eintritt, ist der Verfall eines Köters nicht zu besorgen, maßen das Gewerbe mit Flachs, Garn und Leinwand, nebst dem Verdienst mit Tagelohn und die emolum^nta aus der Gemeinde sie bei Fleiß imstand erhalt. Sehr drückend ist der Vrotkorn-Licent und das monatliche Firum, besonders, wo die Familien stark sind,

4. Schartzfels. Auch hier werden die Kütereien durch Verkauf und Vererbung von Acker- und Wiesenpertinenzien ganz bezw. zum Teil ent blößt. Aber man kann nicht sagen, daß solches den Verfall der Stellen und Nichtzahlung des Dienstgeldes nach sich gezogen habe. Auf den Dörfern sind einige Stellen zu Lauterberg aber der dritte Teil mit gar leinen Pertinen^ien versehen, von welchen gleichfalls das Dienstgeld gehörig abgetragen wird. Von einer Vollkotstelle zu Lauterberg 2 Rthlr,, auf den Dörfern 3 Rthlr.

5. Elbingerode, Der Fall der Verteil- und Vereinzelung der Köterländerei ist ebenso wie das gleichbleibende Dienstgeld während der Amtsführung des Amtmanns nicht vorgekommen.


ää. 27. September 1779. Bericht des Amts Herzberg an die Kammer. Auch im Amt Herzberg findet fortwährende Naturalteilung der sämtlichen väterlichen Verlassenschaft, der eigentümlichen Länderei und Wiesen unter den Geschwistern, ferner Mitgäbe bei Abfindungen und Ausstattungen und endlich vielfacher Handel und Wandel mit Erbstücken statt. Hierdurch werden die Erbenzins- und Kornregifter vielfach verwirrt und sind schwer in Ordnung zu halten. Auch das Wohnhaus wird ^novi« inoäc) geteilt und auseinander gebaut. Dienstgeld und Rauchhuhn wird dann ebenfalls nach Anteil entrichtet.

ää. Herzberg, 7. Dezember 1779. Bericht des Amtmanns zu Herzberg an kgl. Kammer, Die Kammer hat auch das Amt Herzberg zum Bericht über die Ansicht des Amts Osterode aufgefordert, ob nämlich der Verfall der Kotstellen statthabe, und ob er in denselben Ursachen begründet sei. Der Amtsschreiber Meyer vom Amt Herzberg hat schon einen bejahenden Bericht abgelassen, der Amtmann aber ist nicht damit einverstanden. Seine Ansicht ist folgende: Zwar sind auch im Amt Herzberg in Verfall geratene Kötereien vorhanden, die jährlich zur Remission vorgeschlagen werden müssen. Aber ihr Verfall liegt nicht in den vom Amt Osterode angegebenen Ursachen, weil nicht alle dieser Kötereien von Länderei entblößt sind. Die größere Zahl der Nonvalenten kommt vielmehr von der Teuerung der Jahre 1771 und 1772, ferner von den schweren landschaftlichen Abgaben, Der Zustand der Köter würde besser weiden, wenn die Landschaft die Abgaben auf den alten Fuß setzen würde. Solange dies nicht geschieht, ist das einzige Mittel, die aus Verzweiflung erfolgenden Emigrationen abzuwenden, die jährlich von der Kammer zu erteilende Geldregisterremission und ferner die