Großherzogtum Hessen/Geheimes Ministerium

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Zentralbehörden in Darmstadt

Westfälischen Spezialakten

Geheimes Ministerium

Das durch das Organisationsedikt vom 12. Oktober 1803 konstituierte „Geheime (Rats-Kolleg oder) Ministerium" soll unter unmittelbarer Leitung des Landesherrn „der Gentralpunkt der ganzen Staatsverwaltung" sein. Es teilt sich in drei Departements: 1. Ministerium der auswärtigen Verhältnisse; zuständig auch für Angelegenheiten des fürstlichen Hauses und ins Zivilressort einschlagende Militärsachen. 2. Ministerium des Innern; in seinen Geschäftskreis gehören auch Justiz und Gesetzgebung, das Kirchen- und Schulwesen sowie die staatsrechtlichen Verhältnisse zu den Landständen und die Lehnssachen. 3. Finanzministerium; zuständig auch für Domänen und Regalien, Rezeptions- und Dimissionssachen.

Die drei Ministerialdepartements sind mit je zwei Geheimen Referendarien besetzt.

Leitung

  • 1803 Geh. Rat Franz Ludwig Gottfried Freiherr v. Lehmann als Staatsminister.
  • Später leitet Friedrich August Freiherr v. Lichtenberg, als Geh. Staatsreferendar das Gesamtministerium.
    • Geh. Referendar Karl Joseph v. Wreden, aus kurkölnischen Diensten übernommen, der im Departement des Innern namentlich die katholischen Kirchen- und Schulsachen bearbeitet.

Herzogtum Westfalen

Die das Herzogtum Westfalen betreffenden Spezialakten des Ministeriums (einschließlich der von der Generalorganisationskommission übernommenen Vorakten) wurden am 21. November 1816 an Preußen ausgeliefert. Davon läßt sich im Staatsarchiv Münster nur noch etwa ein Fünftel nachweisen. Erhalten haben sich in Darmstadt an westfälischen Ministerialakten noch statistische Nachrichten aus dem Jahre 1803 (mit Orts- und Häuserverzeichnis von 1781) und ein Promemoria betr. die Interessen des Herzogtums bei einer Länderpurifikation (1806/09).

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