Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/600

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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a) für Perenssionirung der Handfeuerwaffen der Reiterei und Artillerie,
b) für Bauten und Einrichtungen in der hiesigen Artilleriecaserne, für Bauten im hiesigen Lazareth und für Anschaffung von Caserne- und Stallrequisiten,
c) für Bauten im Lazareth zu Friedberg,
d) für theilweise Umdeckung des Zeughausdaches,
e) für Verputz und Anstrich des neuen Arresthauses und des sogenannten alten Baues in der hiesigen Infanteriecaserne, Abbruch des alten Arresthauses und Versetzung der Holzställe,
f) für Anfertigung eines eisernen Geländers längs des alten Baues dieser Caserne,
g) für bauliche Einrichtung des ehemaligen Waffensaales in der Artilleriecaserne zu Wohnzimmern,
h) für die Erweiterung der Reitercasernen zu Darmstadt und Butzbach und
i) für Ausrüstungsgegenstände

als gerechtfertigt erkannt, und daß mehrere bei den Bauarbeiten unvermeidlich gewesenen, in den früheren ständischen Verwilligungen jedoch nicht einbegriffenen Ausgabeposten nachträglich verwilligt worden sind. Die in dem ständischen Beschlüsse zu h) erwähnte spätere Rechnungsablage über die Verwendung der zur Bezahlung des Kaufschillings für den Bauplatz deponirten Summe wird mittelst einer besonderen Vorlage geschehen.
Dem ständischen Antrage, daß künftig allen Anforderungen für Bauten specielle Voranschläge und Zeichnungen beigelegt werden möchten, ist bisher schon entsprochen worden und wird dieß auch ferner nach Thunlichkeit geschehen.

§. 38.

Dem Wunsche, daß aus dem Fonds zu Unterstützungen derjenigen vormaligen Militärs vom Unteroffizier abwärts, welche Feldzüge mitgemacht, dermalen aber mit Nahrungssorgen zu kämpfen haben, nicht eher wieder neue Unterstützungen bewilligt werden möchten, als bis die Heimfälle die Ausgaben unter die Verwilligung vermindert hätten, und daß die Bewilligung neuer Unterstützungen nur nach Maßgabe der verfügbaren Mittel geschehen möge, wird auch fernerhin, wie seitdem bereits geschehen, entsprochen werden.

§. 39.

Der den Ständen vorgelegte Etat für das Commandement Darmstadt ist in der Weise, wie solcher von ihnen angenommen worden ist, in Vollzug gesetzt worden, und werden nach dem weiter ausgesprochenen Wunsche der Stände auch in Zukunft zur Besetzung der Stelle eines Platzmajors in Darmstadt wo möglich nur solche Offiziere verwendet werden, welche dazu qualificirt, jedoch aus anderen Ursachen zum Felddienst untauglich sind.

§. 40.

Es war Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge angenehm, daß die Stände dem Antrage auf Verabfolgung von Brodportionen an die Familien ausmarschirter verheiratheter