Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/315

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 30.


Artikel 20.

Gegenwärtiger Vertrag soll zur landesherrlichen Genehmigung vorgelegt und die Auswechselung der darüber auszufertigenden Ratifications-Urkunden spätestens binnen sechs Wochen zu Berlin bewirkt werden.
Dessen zu Urkund ist dieser Vertrag von den beiderseitigen Bevollmächtigten unterzeichnet und besiegelt worden.

So geschehen Bingen, am 7. Juli 1860. (
(L. S.) Friedrich Georg von Bechtold. (L. S.) Eduard von Möller.
(L. S.) August Schleiermacher.



Bekanntmachung,
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

Im Laufe des dritten Quartals 1860 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hierauf die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:

1) das Vermächtniß des Friedensgerichts-Actuars David Gundlach zu Oppenheim zu Gunsten der katholischen Kirche daselbst im Betrage von 150 fl. behufs alljährlicher Abhaltung eines Seelenamts;
2) die Schenkung der Frau Natalie von Harder, geborenen von Stieglitz, aus St. Petersburg, an die katholische Kirche zu Nieder-Ingelheim im Betrage von 200 fl. zur Aufbesserung des Einkommens des dermaligen Glöckners, beziehungsweise zur demnächstigen Erwerbung einer Glöcknerwohnung;
3) die Schenkung des Abraham Hirsch und seiner in Bechtheim und Amerika wohnenden Brüder an die israelitische Religionsgemeinde in Bechtheim im Betrage von 100 fl. behufs alljährlicher Abhaltung eines Gottesdienstes an dem Sterbetage ihrer Schwester Helene;
4) die Schenkung des katholischen Pfarrers Köpp zu Ober-Roden an die katholische Kirche zu Bechtheim, im Betrage von 125 fl. für die jährliche Abhaltung von fünf heiligen

Messen;

5) die Schenkung der Frau Natalie von Harder, geborenen von Stieglitz, aus St. Petersburg, an die evangelische Kirche zu Nieder-Ingelheim, bestehend in 3 Parcellen Landes im Ankaufspreise von 235 fl. zu Gunsten des Ludwigsstifts;
6) die Schenkung eines Ungenannten in Karlsruhe an die evangelische Gemeinde in Großen-Linden, im Kreise Gießen, im Betrage von 100 fl.;
7) das Vermächtniß der Wittwe des Majors Müller zu Darmstadt zu Gunsten der Stadtarmen zu Gießen im Betrag von 800 fl.;