Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/059

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 12.
Darmstadt, den 28. Juni 1884.


Inhalt: Landtags-Abschied.



Landtags-Abschied.
Vom 23. Juni 1884.


LUDWIG IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.
      Auf Grund der Vorträge, welche Uns über die Berathungen des durch Unser Edict vom 15. September 1881 einberufenen XXIV. Landtags erstattet worden sind, ertheilen Wir Unsere Landesherrlichen Entschließungen auf die von beiden Kammern der Stände gefaßten Beschlüsse wie folgt:

A.
Beschlüsse der Kammern über die denselben zugegangenen Regierungsvorlagen.

§ 1.

            Gesetzesentwürfe, betreffend:

1) die Hinterlegung von Depositen, Cautionen und Privat-Kapitalien bei der Hauptstaatskasse,
2) die Ausführung des Deutschen Gerichtskostengesetzes und der Deutschen Gebührenordnungen für Gerichtsvollzieher und für Zeugen und Sachverständige,