Herforder Chronik (1910)/157
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Herforder Chronik (1910) | |
<<<Vorherige Seite [156] |
Nächste Seite>>> [158] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
überweisen seien. Das Protokoll schließt mit den Worten: „Und sol hirmit die vhede und viendschaft ... to ewigen tiden entscheiden und vordragen sein.“ Außerdem wurde dem Johann von Exterde der bis dahin gesperrte Zutritt „bynen Hervorde“ wieder gestattet.
Die vorangegangene Darstellung hat gezeigt, wie in jenen Zeiten der Herrschaft roher Gewalt aus einem geringfügigen Anlaß ein sechsjähriger Kampf entbrannte, der weite Kreise zog, Zerstörung von Hab und Gut zur Folge hatte und Menschenleben dahinraffte. Wie diese Fehde unter damaligen Verhältnissen nicht vereinzelt dastand, so brachte sie auch keine endgültige Regelung des Streitgegenstandes. Einem Funken unter der Asche gleich, wartete der Groll der unterlegenen Partei nur eines anhauchenden Luftzuges, um zu Heller Flamme aufzulodern; und in der Tat melden die Akten von immer neu ausbrechenden Herforder Grenzstreitereien und immer wieder an dieser Stelle. Diesmal hatte die Fehde für Herford einen üblen Ausgang genommen: sie büßte jeden Anspruch auf Oberhoheit und Gerichtsbarkeit in Ahmsen ein und mußte obendrein Johann von Exterde schadlos halten.
Es ist auffallend, daß die Herforder keine Sühne für die Erschlagung ihres Bürgermeisters und seiner Kampfgenossen gefordert haben; hat man im Sinne des geltenden Fehderechts die Bluttat des Ahmser Gutsherrn als Notwehr angesehen?
Im Jahre 1555, also kurze Zeit nach dieser für ihn so günstig abgelaufenen Fehde, baute sich der triumphierende Herr von Exterde ein neues Herrenhaus in Ahmsen, das noch zu sehen ist, und ließ an dem Giebelbalken über der Eingangstür die Inschrift anbringen:
JOHANN. VAN. EXTERDE. ANNO DNI. M. D . LV.
Wir kehren zu dem Stadtinneren zurück.
Die Kanäle in der Stadt.
Der Grund und Boden der Altstadt war stellenweise niedrig und die Flußwasser vermochten in Hochwasserzeiten mit Leichtigkeit die flachen Ufer zu übersteigen und größere Teile des Geländes zu überschwemmen. Obwohl die Ufer zu verschiedenen Zeiten erhöht worden waren, wissen doch die Chroniken von vielen Hochwasserschäden zu berichten. Die niedrige Lage des Herforder Bodens war mithin einer Sumpfbildung günstig, und die Sage, welche den morastigen Grund der Stelle, wo die Münsterkirche gebaut werden sollte, von den sieben gleichzeitig erscheinenden Sonnen austrocknen läßt, birgt, was den Boden betrifft, etwas Wahrheit in sich. Aus jenen Zeiten stammen wohl die alten jetzt verschwundenen Kanalzüge, deren Namen zum Teil auf uns gekommen sind. Es waren, wie in allen Städten des Mittelalters, offene Rinnen, Gräben,