Herforder Chronik (1910)/401

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Herforder Chronik (1910)
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1757.

Daß Vorstehendes überhaupts alle Lieferungen, Ausgaben, Unkosten und Schäden sind, welche vom 16. Juni bis 1. Nov. bei der Stadt Herford von den französischen Truppen verursachet worden, wird hierdurch zur Steuer der Wahrheit beglaubigt.

Herford, 9. September 1757.“ Unterschriften des Magistrats.


Eine neue Sorge bestürmte den Magistrat. Von Minden aus wird der Herforder Steuerrat Rahne angewiesen, mit dem Magistrat zu überlegen, wieviel aus dem Stadtholz als „Wachtholz“ zu nehmen sei. Die Herforder Stadtforsten, eine Quelle des Wohlstandes der Stadt, ihr Stolz und von jeher der Gegenstand ihrer Liebe und Pflege, hatten früher eine große Ausdehnung. Das heute „Stadtholz“ genannte Gehölz bedeckte, wie noch heute, den Stuckenberg und zog sich von der lippischen Grenze in gleicher Richtung wie die Ufler Straße ziemlich bis an Stift Berg. Es gab aber auch ein Neustädter Stadtholz, das von der Landwehr vor Uffelsmeier zu beiden Seiten der Mindener Landstraße bis etwa zur Libberlinde hinabreichte und wovon das Eimter Holz als der letzte Rest zu betrachten ist. Ein anderer sehr schöner Rest war „Bertelsmanns Hölzchen“, jetzt nur noch eine Ruine des einst dichten, schattenspendenden Haines.

Nadelhölzer gab es in diesen Forsten nicht, den Hauptbestand bildeten Eichen und Buchen.

Der Magistrat wittert hinter jener Anweisung nichts Gutes und wehrt sich in beredten Worten dagegen, indem er darauf hinweist, daß das Stadtgehölze bei den Kriegswirren teils durch das sechs Wochen hier stehende hannoversche Lager, teils durch unterschiedliche französische „Campements“ angegriffen worden. Mehr als 1000 Stämme seien genommen worden, und dazu kämen noch die starken Lieferungen, welche „aus dem Forst sowohl an das für das hannoversche Campement bestimmte Holzmagazin, als ferner an die französischen Läger, nicht weniger an die Quartiere der Generalität und übrige Soldatesque geschehen müssen, welches alles so beträchtlich ist, daß unser Gehölze solches in vielen Jahren nicht verwinden kann, und wenn wir, wie es sich anläßt, eine Wintergarnison bekommen sollten, wird die Holzlieferung für die französische Einquartierung ohne allen Zweifel fortgesetzt werden und dazu alles Eichen- und Buchenholz, was nur einigermaßen abständig ist und zum Bau nicht gebraucht werden kann, gefällt und zum Brande gebraucht werden müssen, so daß uns aus unserm Gehölz wenig oder nichts übrig bleibt“. Magistrat empfiehlt nun, sich doch wegen des benötigten Holzes an die Engerschen Amtsuntertanen Barmeier, Nordmeier, Brand, Lübke u. a., auch an den Drosten von Münch zur Werburg (bei Spenge), als Eigentümer des Kettlerschen Holzes, an den Drosten Korff zu Wachhorst, an von Quernheim zu Behme und an den großen lippeschen Wald zu wenden, wo Vorrat genug sei, und dort beizeiten einkaufen zu lassen.