Herforder Chronik (1910)/525

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Herforder Chronik (1910)
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1816, 1817

waren. Der eigentliche Gottesdienst begann in allen andern Kirchen um 9 Uhr, auf der Altstadt, nach vorhergegangener Procession um 11 Uhr.

Schw. S. 71:

Am 31. Juli Organisation der Provinz Westfalen, der Regierung zu Minden und damit des Kreises Herford unter Landrat Haß. In der städtischen Verwaltung starb Kamerarius Hardemaen, dem Menge sen. folgte u. 1818 Polizeikonunissar Gräwer, dessen Amt dem Stadtsekretär Hölscher übertragen wurde.

Am 2. August. Ein Arbeiter auf der Baumwollen-Spinnerey des Kaufmann Schrewe geräth zwischen das Räderwerk und wird zerquetscht.

Am 3. August. Feyer des Geburtsfestes des Königs. Tags vorher Festgeläut.

Am 13. October. Vom Provincial-Consistorium in Münster geht die Verordnung ein, daß künftig nur

1. der Tag der Leipziger Schlacht (18. October),

2. der Tag der Einnahme von Paris (31. März),

3. der Tag der Schlacht von Belle-Alliance (18. Juni)

als vaterländische Feste gefeyert werden sollen, so daß an den nächstfolgenden Sonntagen ihrer beym Gottesdienst erwähnt werde; die bürgerlichen Feste sollen dadurch nicht beschränkt werden.

Am 18. October. Freudenfeuer auf der Egge und dem Stuckenberge. Tags vorher Festgeläute.

Am 19. October. Kirchliche Feyer der Leipziger Schlacht.

Am 1. November. Die landrathliche Behörde tritt in Wirksamkeit. Landrath F. Haß.

1817.

Am 1. April. Elferdissen wird dem hiesigen Verwaltungsbezirk beygelegt.

Am 6. April. Fest der Einnahme von Paris.

Am 3. August. Kirchliche und bürgerliche Feyer des Geburtsfestes des Königs.

Am 22. Junius. Kirchliche Feyer der Schlacht bey Belle-Alliance.

Am 21. Julius. Der Apotheker-Gehülfe Ebmeyer erschießt sich.

Am 31. October und 1. November. Reformations-Jubelfeyer. Wie dies auf eine würdige Weise angeordnet und erfolgt sey, berichtet: das Sonntagsblatt, eine (zu Minden herauskommende) Zeitschrift zur Belehrung und Unterhaltung Nr. 46, 16. Nov. 1817, wovon 1 Exemplar im rathhäuslichen Archiv aufbewahrt ist.

Am 1. November. Nach Bestimmung der königlichen Verordnung vom 3. Juni d. J. feyerte das hiesige Friedrichs-Gymnasium den Reformations-Jubel-Festtag durch Festgesang und Redeübung der Schüler. Der zeitige Professor Rector Knefel hatte durch eine in Druck gegebene „Geschichte des Friedrichsgymnasiums“ zur Theilnahme an dieser Feyerlichkeit eingeladen.