Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/073
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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788) | |
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Nur muß man sich darüber ein Archiv-Zeugnis erbitten, daß der Extrakt wörtlich in einer noch im Archiv vorhandenen Urkunde enthalten ist - Die 3 übrigen Klassen von Dokumenten werden nach den einzelnen Gattungen, woraus sie bestehen, gleich hinter die Urkundensammlung, und zwar ebenfalls in chronologischer Folge gestellt, und mit lateinischen grosen Buchstaben und Numern bezeichnet, um sie bequem citiren zu können - endlich müssen auch noch die nuzbarsten und zweckdienlichsten Siegel, Münzen, Medaillen, Urkunden Wappen ja auch zur Probe einige Hauptdenkmäler in genauen Zeichnungen, oder, bey gedruckten Werken, in guten Kupferstichen beygefügt, und nach Tafeln und Stücken numerirt werden.
§. 74.
- 3. Bearbeitung der Materialien.
Wenn nun der Verfasser auf diese Weise alles in Bereitschaft hat, was ihm zur Bearbeitung der Materialien nöthig ist: so verfestigt er zuerst den genealogisch-historischen Text, und dann endlich die erfoderlichen Geschlechtstafeln.
$. 75.
- a. Genealogische-historischer Text.
Der Genealogisch-historische Text besteht aus den genealogischen Säzen und aus ihren Beweisen. Da die 4 Klassen von Materialien (§. 73) bereits alle in dem Kodex der Probationen chronologisch geordnet sind, so offenbaren sich die darin enthaltenen genealogischen Säze von selbst, zumal wenn man die Interimstafeln (§. 65), als Wegweiser,