Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/007
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Nachrichten über Adelige Familien und Güter | |
1. Heft | 2. Heft | |
Inhalt des 2. Heftes | |
<<<Vorherige Seite [006] |
Nächste Seite>>> [008] |
korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Gräfin zu Manderscheid und Blanckenheim auf das Schloss bewitthumt hat. Dasselbe ist dann auf seinen Sohn Johan Adolph von Daun Grafen zu Falckenstein übergegangen. Nach Absterben desselben, im J. 1624 werden Namens seiner minderjährigen Söhne Wilhelm Wirich und Emich von Daun Grafen zu Falckenstein, deren Vormünder Emich von Daun Graf zu Falckenstein Herr zu Oberstein und Broich (Johans Sohn) und Christian Graf und Herr zu Waldeck, vom Erzbischof Ferdinand mit Schloss Bürgel belehnt. — Wilhelm Wirich von Daun Graf zu Falckenstein und Broich ist im J. 1682 mit Tod abgegangen. Aus seiner Ehe mit Elisabeth Gräfin von Waldeck stammen folgende vier Töchter:
- 1. Anna Elisabeth, welche mit ihrem ersten Gatten Georg Wilhelm Grafen zu Leyningen drei Kinder hatte: Johan Carl August, Elisabeth Wilhelmina und Juliana Polixena. Mit Georg Friederich Wild- und Rheingrafen ist sie zur zweiten Ehe geschritten.
- 2. Charlotta Augusta heirathete einen Herrn Sibels, der zu Mülheim an der Ruhr reformirter Prediger war.
- 3. Amelia Sibilla ist unverehelicht geblieben.
- 4. Christina Louisa vermählte sich mit Emich Christian Grafen zu Leyningen.
Der nächstfolgende Lehenbrief meldet, dass da Graf Wilhelm Wirich ohne männliche Leibeserben gestorben, mithin das Schloss Bürgel als ein Mannlehen dem Erzstift anheim gefallen sei ,[1]und des Grafen hinterlassene Töchter zur Belehnung nicht haben zugelassen werden wollen: Wie dann aber Freiherr Franz von Nesselrode mit dem Gesuch eingekommen, dass ihm erlaubt werden möge, besagtes Schloss von den Gräflichen Töchtern an sich käuflich zu erwerben und wiederum zu Lehen zu empfangen: und dass in Betracht der von ihm und seinen Voreltern dem Erzstift geleisteten treuen Dienste seinem Gesuche willfahrt worden. Am 1. August 1698 hat nun Erzbischof Joseph Clemens den Freiherrn von Nesselrode für sich und seine Leibeserben beiderlei
- ↑ Die alten Mannlehen betrachten die spätem Lehensherren, je nach Umständen, als Feuda masculina, während sie doch Feuda promiscua waren.