Petershagen (Eylau)/Handfeste
Aus dem Lateinischen
Petershagen (01.05.1351):Der zuständige Komtur von Balga, übertrug dem lokalen Schulzen in Petershagen ein Privileg über die Landverteilung in dieser Weise:
“Im Namen des Herrn sollen sich freuen alle gegenwärtigen und zukünftigen...... Wir, Bruder Heinrich von Muro, Komtur von Balga, Vogt von Natangen, haben, nach reiflicher Beratung und in Übereinstimmung mit unsern Brüdern, dem ehrbaren Mann - Alrat genannt Buchorn die Vergabe der 70 Hufen des Dorfes Peterhayn übergeben, durchzuführen nach erklärtem Kulmischem Recht, so jedoch, daß vorgenannter Alrat und seine gesetzlichen Erben 10 Hufen aus der Landvergabe abgabenfrei und das - Amt des Schulzen in diesem Dorf als - erbliches Recht für immer abgabenfrei besitzen sollen.
Die Eigentümer der übrigen 17 Jahre abgabenfreien Hufen sollen dagegen nach deren Ablauf im 18. und so in jedem einzelnen Jahre zum Fest der - Reinigung der seligen Jungfrau" (02.02. d.J.) verpflichtet sein, ½ Mark in handelsüblicher Münze und zwei Hühnchen von jeder Hufe als Abgabe zu unserm „ Haus Balga " zu bringen und die Abgabenschuld zu bezahlen. Dem vorerwähnten Schulzen und seinen Nachkommen übertragen wir auch, in diesem Dorf einen Krug (=Wirtshaus) zu zubetreiben, unter sechjähriger Abga enfreiheit, über das hinaus kein anderer eröffnet werden darf, von dem sollen sie im siebenten und so in jedem einzelnen Jahre zwei Mark und drei gut gemästete Gänse dem Haus Balge zum obengenannten Fest darbringen.
Auch haben wir dem genannten Schulzen und seinen Nachfolgern in den erwähnten Besitzungen die niedere Gerichtsbarkeit übertragen, die hohe Gerichtsbarkeit dagegen, das heißt Hals und Hand abschlagen, dem Urteil der Brüder vorbehalten.
Was auch immer sich aus gerichtlichen Geldstrafen herleiten läßt, wenn wir sie erlassen, sollen sie auch von ihnen erlassen sein, was wir dagegen gelten lassen, (davon) werden wir ihnen den dritten Teil abgeben, die übrigen beiden sind den Brüdern vorbehalten.
Wir wollen auch, daß in diesem Dorf eine Kirche gebaut wird. Ebenso, wenn es gelungen sein wird, die Hufen im genannten Dorf zu vermessen, und mehrere davon zu besetzen, von da an sollen die Besitzer [die Abgaben] nicht zurückhalten, sondern wie die andern mit den üblichen Abgaben (=Kontributionen) belegt sein. Zeugen sind Bruder Erkinger (Erlinger?) von Stettin, unser Teilhaber (oder: Berater), Bruder Otto, unser Vicekomthur, und mehrere andere vertrauenswürdige Brüder. Gegeben im Jahre des Herrn 1336 am Tage des Evangelisten Marcus (25.04. d.J.)
Überdies spenden Wir, Bruder Komthur von Balga und Vogt von Natangen, mit dem allgemein bekannten guten Willen der Brüder, von den vorerwähnten 70 Hufen der Kirche in Kulm [damals Bischofssitz] vier Hufen frei von allen Ababen, zum Lobe des allmächtigen Gottes und der glorreichen Jungfrau Maria, seiner Mutter, als Gabe für den Pfarrer der Kirche dort, zu immerwährendem Besitz.
Zur sichereren Kenntnis dieser Dinge haben wir unser Siegel anhängen lassen. Zeugen sind die ehrenwerten und frommen Männer Bruder Crafft, unserm Vicekomthur, Bruder Vricke, Forstmmeister, Bruder „Greve eyen"(?) von Turingen, unser Teilhaber (Berater) und mehrere andere vertrauenswürdige Brüder.
Gegeben im tausenddreihunderteinundfünfzigsten Jahre des Herrn, am Tage der Heiligen Philippus und Jacobus (01.05.).