Topographie Holstein 1841/I-Z/162

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Topographie Holstein 1841
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ein Bollwerk mit einem Lösch- und Ladungsplatze von 224 Fuß Länge angelegt; 1830 der Hafen gemessen und eine sehr genaue Charte darüber aufgenommen; 1833 wurde das Bollwerk an der Westseite von 250 Fuß Länge erbauet; seit 1834 arbeitet man an der Vertiefung der Hafenmündung, und gegenwärtig ist der Bau eines Bollwerks von 500 Fuß Länge an der Ostseite des Hafens in Anschlag. Längs dem Hafen ist eine Allee angelegt.
Die Landstraßen auf dem Stadtgebiete sind alle theils macadamisirt, theils neu gepflastert.
Die Hauptgewerbe der Einwohner sind der Handel mit Korn, der Ackerbau und zum Theil auch die Fischerei. Der Kornhandel hat in den letzten Jahren beträchtlich zugenommen, und es gab Jahre, wo 55,200 Tonnen ausgeführt wurden. In der Stadt wohnen 3 Getraidehändler und mehrere Kornmakler. Der eigentliche Artivhandel ist sehr unbedeutend, und es sind hier nur 15 Kaufleute. Ehemals war der Schiffbau bedeutend, und es waren hier 3 Werften; nachdem diese seit langer Zeit fast gänzlich aufgehört hatte, so daß hier jetzt nur 2 Schiffsbaumeister wohnen, wollen jetzt zwei hiesige Bürger in Compagnie den Schiffbau im Großen treiben. Nur 10 Neustädter Bürger sind Eigenthümer von Schiffen und Fahrzeugen, welche 316 1/2 C. L. enthalten; außerdem gehören zum Zolldistricte noch 9 Böte.
An Fabriken sind in der Stadt nur 1 Seifenfabrik und 1 Essigfabrik, auch eine Kalkbrennerei. Außer 5 Lohgerbereien sind hier 10 zünftige Aemter: die der Fischer, welche aus 31 Mitgliedern besteht, deren Amtsrolle aus dem Jahre 1474 sich auf eine noch ältere bezieht, die der Schuster 42, der Schneider 14, der Tischler 15, der Schmiede und Schlosser 6, der Bäcker 8, der Weber 6, der Schlachter 8, der Sattler 5, und die der Maurer und Zimmerleute 5 Meister. In der Stadt sind 10 Brennereien und Brauereien. Die Stadt hat 1 Apotheke am Markte und 2 Gasthäuser.
Seit 1826 wird die Stadt an den Winterabenden durch Laternen erleuchtet.
Königliche Beamte wohnen hier außer dem Magistrate und dem Prediger, 1 Zollverwalter, 1 Controlleur und Visiteur, 2 Zollassistenten und 1 Postmeister; außerdem sind hier 5 Aerzte und 2 Advocaten.
Der Magistrat besteht aus einem Bürgermeister, der zugleich Syndicus ist und 3 Rathsverwandten. Den ersten ernennt der König, und beim Abgange eines Rathsverwandten stellt der Magistrat 3 der Deputirten zur Wahl, von denen die Schles. Holst. Lauenburgische Kanzelei Einen erwählt. Das Deputirten-Collegium besteht aus 6 Mitgliedern. Hinsichtlich der Ergänzung dieses Collegiums schlägt der Magistrat, aus dem Quartiere in welchem eine Vacanz eingetreten ist, 3 Bürger vor, von welchen die Deputirten Einen wählen. Jedesmal auf Petri wird einer von ihnen zum Wortführer ernannt, der unter andern mit dem Brandcassirer die Hebung der ordentlichen und außerordentlichen Brandcassengelder zu besorgen hat.
Gemeinschaftlich mit dem Magistrate haben die Deputirten vorzunehmen: die Entwerfung des Ausgabe-Budgets, die Setzung aller Stadtgefälle, so wie die Beiträge zur Armen- und Schulcasse, die Formirung der Register über alle Hebungen, die Assignation der von dem Stadtcassirer auszuzahlenden Summen über 5 Reichsthaler.svg (über Summen unter 5 Reichsthaler.svg kann der Magistrat einseitig anwiesen); die Revision und Quitirung der Stadtrechnung; die Untersuchung des General- und Special-Restantenregisters; die Besichtigung der Feldmark; die Aufsicht über die Commüneländereien, die Wege, Straßen, öffentlichen Gebäude, Brücken, Bollwerke, Hafen u. s. w., die Beschlußnahme über die zu