Adam Schweinesbein
Adam Schweinesbein (* um 1594 in Polsdorf; † vor 1656 in Pleinfeld) war ein bekannter Wirt & Gastgeber zu Pleinfeld. Er ist Nachkomme eines uralten Kelten Geschlechts aus dem Sualafeldgau. Der Familienname Schweinesbein wird 1074 in Donauwörth erstmals genannt.
Leben und Geschichte
Schon 1618 ist Adam Schweinesbein in einem Gültbuch als Wirt und Gastgeber zu Pleinfeld verzeichnet. Ob sein Anwesen 1632 den großen Schwedeneinfall im 30-jährigen Krieg, bei dem 20 Häuser zerstört wurden, überstanden hatte ist nicht bekannt.
Sicher ist aber das Gustav Adolf von Schweden aus seinem Winterquartier kommend zwischen März und April in Pleinfeld übernachtet hat. Neben dem Schwedenkönig hat auch der »Winterkönig« Friedrich V. von der Pfalz im Markt Pleinfeld eine Notiz hinterlassen: ... „Le 15. a Pleinfeld et hier je suis venu.“ Er ist also am 15. (Juli 1632 von Dietfurt kommend) nach Pleinfeld gelangt.
Im Frühjahr 1637 wurde Pleinfeld erneut vollständig geplündert, die Bewohner flohen nach Heideck. 1641 schließlich wurde der ohnehin schon elend mitgenommene Markt von den Kaiserlichen entsetzlich verwüstet. Auf dem Land spielte sich kaum noch nennenswertes Leben ab. Großvieh war geraubt worden und, falls käuflich, kaum noch zu bezahlen. Etliche Landbewohner vegetierten in den dichten Wäldern dahin. Wer der marodierenden Soldateska in die Hände fiel, hatte das Schlimmste zu befürchten.
Den Schlussakkord in diese Kriegsjahre setzte hier die Belagerung und Einnahme der von Schweden verteidigten Stadt Weißenburg durch die Kaiserlichen. Ein Jahr später, 1648 wird der Westfälische Friede zu Münster und Osnabrück verkündet. Aber erst 1650 wird eine Vereinbarung gültig, aufgrund derer die fremdländischen Truppen endgültig die Länder des Reichs verlassen müssen.[1]
Vor der Hochzeit seines Sohnes 1656 ist Adam Schweinesbein in Pleinfeld verstorben, sein Filius Hannß Adam Schweinesbein wird Wittum-Köbler zu Indernbuch. [2]
Die Pleinfelder Ehehaftsordnung
Die Pleinfelder Ehehaftsordnung von 1512 überliefert die Markt- und Gerichtsrechte zum Anfang des 16. Jahrhundert. → Auszug: Wirte
Die Wirte betreffend:
- Es ist des Marktes Ehehaft und Gerechtigkeit, wenn ein Wirt Wein einlagert, daß er niemanden davon abgibt, er sei denn zuvor durch die Verordneten geschätzt. Ausgenommen ist ein Gast, eine Wöchnerin oder Kranke Person. Er soll den Schätzern vorsorglich zuhause Bescheid sagen lassen, daß sie kommen und den Wein schätzen. Kommen sie, so soll er ihnen eine halbe Maß Wein geben. Kommen sie aber nicht, so soll er den Wein abgeben, wie er kann und mag.
Wein schätzen:
- Ebenso soll man den Wein abgeben wie (hoch) man ihn (preislich) schätzt. Will der Wirt das nicht, so soll er (das Faß) zuschlagen und den Wein abgeben, wohin er will, darf aber hinfort im Markt nicht mehr ausschenken.
Zapfenschenke und Ausnahmen:
- Es soll auch ein Wirt nicht mehr als eine Zapfenschenke haben. Hat er aber mehr, so soll man ihn nach geltendem Gerichtsrecht strafen. Eine Ausnahme gilt, wenn er etwa fremden, ehrbaren Gästen und Fuhrleuten, die die Straße und das Land „bauen“, anderen Wein aufträgt. Dies soll ihn unbenommen sein und keinen Schaden bringen.
Neuer Wein:
- Wenn der neue Wein ausgereift ist und man ihn ausschenken würde, so darf man bis zu St. Martinstag (11.11.) den nicht schätzen. Hätten die Wirte aber alten Wein dabei, so sollen sie den schätzen lassen.
Über zwei Nächte niemanden beherbergen:
- Kein Wirt soll einen einen Fremden über zwei Nächte beherbergen oder bei sich behalten ohne Wissen und Willen eines Pflegers oder in dessen Abwesenheit des Vogtes oder Bürgermeisters zu Pleinfeld.
Strafe darauf:
- Wer das mutwillig nicht einhält, den oder die soll man dafür nach Gerichtsrecht strafen.
Zeitgemäße sprachliche Form unter engster Anlehnung an den Originaltext von 1512.
Anmerkungen
- ↑ Ortschronik Markt Pleinfeld – Ein Blick in die Vergangenheit. S. 126–127
- ↑ Familienchronik und Stammbaum SCHWEINESBEIN
- ↑ Ortschronik Markt Pleinfeld – Ein Blick in die Vergangenheit. S. 61–62
Siehe auch
Literatur
- Matthäus Merian: Topographia Germaniae – Franken. 1656
- Pleinfeld An der Rednitz / nahend Spalt / Bischofflich Eichstättisch / so theils ein Städtlein / theils einen Markflecken / nennen.
- Gottfried Mertens: Markt Pleinfeld – Ein Blick in die Vergangenheit. Marktgemeinde Pleinfeld 1984
- Konrad Kunze: dtv-Atlas Namenkunde: Vor- und Familiennamen im deutschen Sprachgebiet. München 1998, Auflage 2004, ISBN 3-423-03266-9, S. 103
- Johann Heinrich Barth: Genealogisch-Etymologische Lexikon, Band 1 Deutsch. Reichelsheim 2006, ISBN 3-937504-15-X