Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/349

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  2. Band  |  3. Band
4. Band  |  Inhalt des 4. Bandes
<<<Vorherige Seite
[348]
Nächste Seite>>>
[350]
SH-Kirchengeschichte-4.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.

Zweite Abtheilung.

Von der Mitte des zwölften Jahrhunderts bis auf die Reformation.

Seite
I. Allgemeine Uebersicht der Geschichte und Zustände des Landes von der Mitte des zwölften Jahrhunderts bis auf die Reformationszeit 261
II. Uebersicht der Geschichte und Zustände des Landes. Fortsetzung von 1326 an 288
III. Staat und Kirche 308

Band II.

Erster Theil.

Bis auf die Reformation.

Zweite Abtheilung.

Von der Mitte des zwölften Jahrhunderts.

Fortsetzung.

Seite
IV. Die Erzbischöfe und Bischöfe 1
V. Die Capitel 16
VI. Die niedere Geistlichkeit 37
VII. Die Klöster. Von ihrer Einrichtung überhaupt und von den begüterten Klöstern insbesondere 61
VIII. Die Bettelorden und ihre Klöster 115
IX. Kirchliche Wohlthätigkeitsanstalten, sogenannte geistliche Häuser 139
X. Gilden, Brüderschaften, Kalande 157
XI. Das Schulwesen 180
XII. Das Kirchliche Gut 206
XIII. Das Zehntenwesen 244
XIV. Bemerkungen über die Bauart und Einrichtung der Kirchen 254
XV. Verehrung der Heiligen. Neue Festtage 273
XVI. Kirchliche Einrichtungen in Wagrien 287
XVII. Kirchliche Einrichtungen in Holstein und Stormarn 298
XVIII. Kirchliche Einrichtungen in Dithmarschen 320

                                                                  Urkundliche Beilagen.

Seite
1. Dechant Otto des Domcapitels zu Bremen bekundet und bestätigt Rechtsfindungen der Bremischen General-Synode vom 8. März 1312 über die allgemeine Zehntpflicht der bebauten Ländereien. 1340 337
2. Bischof Arnold von Lübeck erläßt dem Convent in Cismar eine Schuld von 365 Mark lübsch, mit Rücksicht auf die Reformation seines Klosterlebens gemäß der Regel seines Ordens. 1450, Novbr. 16 338