Topographie Holstein 1841/I-Z/169
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- Nienbrügge
- 4 Großkathen und 2 Kleinkathen, 1/2 M. von Kiel; Amt Cronshagen; Ksp. Kiel. - Zwei dieser ausgebaueten Großkathen heißen Bornbrook und eine Kleinkathe wird Heisch genannt. - Schuldistrict Suchsdorf. - Zahl der Einwohner: 77, worunter 1 Böttcher und 1 Schneider. - Areal: 211 Ton., die Tonne zu 260 Q. R. (s. Schwartenbek).
- Nienbüttel
- Dorf im Amte Rendsburg, 1 3/4 M. nordwestlich von Itzehoe; Kspv. und Ksp. Schenefeld; enthält 1 Dreiviertelh., 2 Drittelh., 1 Viertelh., 1 Zwölftelh. und 3 Kathen, (1 46/48 Pfl.). - Schule (50 K.). - Zahl der Einwohner: 118. - Areal: 198 Steuert., darunter 91 Ton. Wiesen.
- Niendeel
- s. Havighorst.
- Niendorf
- Gut an der Trave, 1 M. südwestlich von Lübek, im Gebiete der Stadt Lübek; Ksp. Genin. - Dieses Gut, welches vorhin aus dem Hofe und Dorfe Moisling und der Hälfte der Dörfer Niendorf und Reeke bestand, welche Dörfer schon in einer Urkunde aus dem Jahre 1265 zusammen genannt werden, gehörte ehemals der Familie Moislingen und ward im Jahre 1376 mit Genehmigung von Johann Hummelsbüttel und Vollrad von Tralau, denen das Gut für 1000 verpfändet war, von Marquard v. Moislingen, Segebodes Sohn, an den Rathsherrn zu Lübek, Hermann von Ossenbrügge zu Lübek verkauft, welchen Kauf der Graf Adolph VII. als Lehns- und Landesherr bestätigte. Im folgenden Jahre kaufte dieser Besitzer von Johann Schepenstede zu Lübek den übrigen Theil der Dörfer Niendorf und Reeke für 900 l. Pf. Im Jahre 1413 ward dieses Gut dem Heiligengeist-Hospitale in Lübek verkauft, kam aber späterhin wieder in Privatbesitz, und als um die Mitte des 16. Jahrhunderts sich Streitigkeiten zwischen Lübek und den Herzögen von Holstein über die Landeshoheit entspannen, begaben sich die lübekischen Güter und den Schutz des deutschen Kaisers, welches von dem Kaiser Maximilian II. am 19. Septbr. 1570 und auch späterhin im Jahre 1654, als Niendorf im Besitze von Andreas Albrecht v. Brömbsen war, anerkannt ward. Dieser Kaiserliche Schutz gewährte aber keine Sicherheit, und die Güter Niendorf und Reeke kamen im Jahre 1670 unter Schutz des Königs Christian V., und für diesen Hoheitsschutz ward jährlich eine Recognition entrichtet, welche zu 57 d. Kr. (60 27 β C.) bestimmt ward. Spätere Besitzer waren: 1760 der Oberhofmarschall Graf v. Moltke; 1761 Dietrich v. Bartels zu Lübek; darauf Braunsdorf; 1791 Georg Christian Pauly; 1797 der Justizrath Ludwig Wilhelm Stötzer; 1799 Heinrich Carl v. Lowtzow, unter dem es durch den Vertrag mit Dänemark, im Jahre 1802, wieder unter Lübekische Hoheit kam. Im Jahre 1802 kaufte diese Güter der Etatsrath v. Heintze, unter dem in demselben Jahre, nach dem abgeschlossenen Vergleiche, der Besitzer gänzlich an den Bürgermeister und Rath der Stadt Lübek, als seine Landesobrigkeit angewiesen ward, und im Jahre 1819 übertrug der Besitzer dem Landgerichte in Lübek die Jurisdiction, reservirte sich aber die Ausübung der örtlichen Polizei. Seit dem Jahre 1834 ist der Kammerherr und Regierungsrath Baron v. Heintze im Besitze dieser Güter. - Das Gut Niendorf, welches mit dem Gute Reeke (s. Reeke) auch das Freiherrlich Heintze'sche Fideicommiß Weissenrode heißt, besteht aus dem Haupthofe Niendorf mit Blacklade, Eulenflucht und Kloster, dem Meierhofe Nienhüsen, dem Dorfe Unter- und Ober-Niendorf mit Brandenmühle und Legan, und dem Dorfe Moorgarten mit Wacholderkrug. - - Das ganze Gut hat, außer Reeke, ein Areal