Topographie Holstein 1841/I-Z/353

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Topographie Holstein 1841
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Die Verfassung der Stadt ist durch das Reglement vom 14. März 1829 neu organisirt.
Der Magistrat bestand vor der Combination von 1820 aus einem Bürgermeister, der zugleich Stadtsecretair war, und aus 2 Rathsverwandten; das Deputirten-Collegium damals aus 6 Mitgliedern. Seit der Vereinigung der Stadt mit Gieschenhagen sind 1 Bürgermeister, der zugleich Stadtsecretair ist und vom Könige ernannt wird und 3 Rathsverwandte angestellt; diese werden vom Magistrats- und Deputirten-Collegium durch relative Stimmemmehrheit erwählt und vom Könige bestätigt. Das Deputirten-Collegium besteht aus 8 Mitgliedern, welche von der mit Eigenthum angesessenen Bürgerschaft gewählt werden. Die Hebung besorgt ein Stadtcassirer, und die Präturgeschäfte der erste Rathsverwandte.
Der Magistrat bildet ein Ordinarium; es wird wöchentlich in der Regel ein Gerichtstag gehalten. Kleinere Polizeifälle werden von dem Bürgermeister erlediget, welchem die Direction der Polizei obliegt. Bei der Prätur werden alle Sachen unter 10 Reichsthaler.svg, so wie Gesinde- und Injuriensachen (letzte jedoch elective mit dem Magistrat) zur Erörterung und Entscheidung gebracht, auch können hier alle Sachen zum Versuch der Güte eincitirt werden, ohne daß jedoch eine Verpflichtung hierzu existent wäre, die einer sofortigen Einleitung in ordinario im Wege stände.
In der Altstadt gilt das lübsche Recht, und durch ein Regulativ vom 7. März 1820, mit den darin enthaltenen Modificationen auch in dem vormaligen Traventhalschen und Segebergischen Gieschenhagen, in welchem letztern früher das Sachsenrecht galt. - In dem Stadtarchive befindet sich ein Codex des lübschen Rechts. - In der ältern Landesmatrikel steht die Altstadt für 30 Pfl. Im Jahre 1652 wurden 5 Pfl. und 1686, 15 Pfl. remittirt, so daß dieser Theil der Stadt nur für 10 Pfl. contribuirt. Zur extraordinairen Contribution ist die Pflugzahl der ganzen Stadt 26 29/96, nämlich für die Altstadt 10 Pfl., wegen herrschaftlicher Pachtländereien 1 1/3 Pfl., Traventhaler-Gieschenhagen 10 11/16 Pfl. und Segeberger Gieschenhagen 4 9/32 Pfl.
Kram- und Pferdemärkte werden gehalten: am 13. Januar, (ausschließlich Pferdemarkt), am Montage nach dem 1. Mai, auf Bartholomäi und am Tage nach Allerheiligen. Am Mittewochen in jeder Woche wird ein Wochenmarkt gehalten.
Sämmtliche Einwohner der combinirten Stadt sind zu der an der Trave belegenen Mönchmühle zwangspflichtig.
Das Areal der combinirten Stadt beträgt: 1742 Steuert., nämlich die Altstadt 798 Steuert., Traventhaler-Gieschenhagen 712 Steuert., und Segeberger-Gieschenhagen 232 Steuertonnen.
Die Stadtcommüne hat urbare Ländereien 21 Ton., und Dienstländereien 18 Ton., die Tonne zu 260 Q. R.
Zu einem Vollhause in der Altstadt gehören 6-7 Ton. Landes, zu einem Vollhause in der Neustadt 13-15 Ton., zu einem Halbhause in beiden 4 Ton. und zu einer Bude 2 Ton. Landes. Diese Ländereien sind unzertrennliche Pertinenzstücke und dürfen ohne allerhöchste Erlaubniß nicht getrennt verkauft noch vertauscht werden.
Das Wappen der Stadt ist seit 1260 ein auf einem Berge stehender Thurm, aus dem 2 Fahnen stecken.
Der bei der Stadt belegene Gypsberg, Kalkberg genannt, besteht aus einer dichten Steinmasse, die sich sehr tief, und in einem bedeutenden Umfange erstreckt; der Berg hat eine Höhe von 189 Fuß über der Oberfläche des naheliegenden