Groß Jerutten
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Regional > Deutsches Reich > Ostpreußen > Regierungsbezirk Allenstein > Landkreis Ortelsburg > Groß Jerutten
Einleitung
Allgemeine Information
Politische Einteilung
- Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum 1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die Standesämter gegründet. Deren Aufgabe es war die Standesamtsbücher zu führen. Da es aus Kostengründen keine hauptamtlichen Standesbeamten gab, war diese Arbeit ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte. So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen geschlossen hatten und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Landkreis Ortelsburg wurden fast immer die Standesämter in Dörfern mit Kirchspiel gegründet.[1] [2]
Standesamt Schwentainen (Kreis Ortelsburg)
- Groß Jerutten gehörte zum Standesamt Schwentainen.
- Das Standesamt Schwentainen wurde am 1.10.1874 gegründet und bestand bis ...
- Zum Standesamt Schwentainen gehörten folgende Orte: Schwentainen (Kreis Ortelsburg) mit Abbauten Galonsken und Bieberthal, Friedrichsfelde (Ober- und Unterförsterei), Ratzeburg, Neu Jerutten, Försterei Wickno, Schönwaldau, Lontzig, Gurken, Piasutten mit Wyrog und Bergfelde, und .... [3]
- Für die noch existierenden Dokumente des Standesamtes siehe: Standesamtsunterlagen Schwentainen
- Der erste Standesbeamte war der Amtsvorsteher und Gutsbesitzer Schmidt in Bieberthal. [3]
- 01.01.1908: Landgemeinde im Amt Klein Jerutten
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Evangelische Kirchen
Katholische Kirchen
Geschichte
- 16.07.1874: Bildung des Amtsbezirks Klein Jerutten Nr. 22 aus den Landgemeinden Groß Jerutten, Klein Jerutten und Olschienen und den Gutsbezirken Friedrichsfelde und Schleusenwald, Forst (5 Gemeinden/Gutsbezirke). Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Friedrichsfelde.[4]
- 12.07.1901: Eingliederung der Landgemeinde Groß Jerutten (teilweise: 108,5453 ha) in den Gutsbezirk Friedrichsfelde, Forst im Amtsbezirk Friedrichsfelde; Eingliederung der Landgemeinde Groß Jerutten (teilweise: 9,0267 ha) in die Landgemeinde Schönwaldau im Amtsbezirk Schwentainen; Eingliederung des Gutsbezirks Ratzeburg, Forst (teilweise: 8,3812 ha) in die Landgemeinde Groß Jerutten.[5]
- 01.01.1908: Der Amtsbezirk Klein Jerutten umfasst die Landgemeinden Groß Jerutten, Klein Jerutten und Olschienen und die Gutsbezirke Friedrichsfelde, Gut und Korpellen, Forst (teilweise) (4 1/2 Gemeinden/Gutsbezirke).[6]
- 01.09.1931: Der Amtsbezirk Klein Jerutten umfasst die Landgemeinden Friedrichsfelde, Groß Jerutten, Klein Jerutten und Olschienen (4 Gemeinden).[7]
Genealogische und historische Quellen
Genealogische Quellen
Bibliografie
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Daten aus dem Geschichtlichen Ortsverzeichnis
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- ↑ Artikel Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ Westfälische Geschichte online
- ↑ 3,0 3,1 Amtsblatt 1874, Reg.-Bezirk Königsberg, Extra-Blatt zu Stück 38; S. 5 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- ↑ http://territorial.de/index.htm
- ↑ http://territorial.de/index.htm
- ↑ http://territorial.de/index.htm
- ↑ http://territorial.de/index.htm